ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von NATALIE FEDERL Maskenbildnerin / Hair & Make up Artist, Münsterlandstr. 2, 10317 Berlin

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Natalie Federl und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Individualabreden, Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform (§126 BGB) Der Kunde verpflichtet sich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Mit seiner Unterschrift erkennt er den Inhalt des Buchungsvertrages sowie die geltenden AGBs an.

Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Frau Federl und dem unterzeichnenden Kunden zustande.

 

2. Leistungen

Option

Eine Option ist eine unverbindliche Reservierung durch den Kunden für die Tätigkeit der Maskenbildnerin zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn auch auf Rückfrage beim Kunden die Reservierung nicht in eine Festbuchung umgebucht wird.

 

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für die Maskenbildnerin und den Kunden verbindliche Auftragserteilung dar. Die Buchung erfolgt schriftlich. Der Kunde verpflichtet sich die Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Tagen per Post oder Email zurückzusenden. Die Maskenbildnerin kann für die angebotenen Dienstleistungen, auch für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht werden.

Es werden daher Dienstleistungs-, Halbtages- oder Tagessätze vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtagessätzen werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes bzw. 1/4 des vereinbarten Halbtagessatzes.

 

Brautstyling Buchungen

Eine Brautstyling Buchung stellt ebenfalls eine verbindliche Festbuchung dar. Die Buchung erfolgt schriftlich. Der Kunde verpflichtet sich die Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Tagen per Post oder Email zurückzusenden.

Ein Brautstyling kann entweder aus einzelnen Arrangements, wie Brautfrisur oder Braut Make-up gebucht werden, wie auch als Kombipaket.

Jede Buchung beinhaltet einen Probetermin mit einer Dauer von ca. 2 - 4 Stunden, bei dem das passende Make-up oder/und die Frisur erarbeitet werden.

Der Probetermin findet ca. 4 bis maximal 6 Wochen vor der Hochzeit in Natalie Federls Atelier statt. Es ist aber auch möglich, dass die Maskenbildnerin an beiden Tagen in die gewünschte Location kommt.

Insgesamt sind 60 km inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 40 Cent berechnet. Beim Probetermin fällt eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises in Bar an. Der Rest erfolgt am Hochzeitstag ebenfalls in Bar oder per Überweisung. Bei Überweisung muss das Honorar spätestens am Tag der Hochzeit auf dem Konto der Maskenbildnerin eingegangen sein. Es ist nicht möglich den Betrag nach der Hochzeit zu überweisen.

Das Hairstyling oder/und Make-up der Braut, das am Probetermin für die Hochzeit kreiert und zusammen besprochen wurde, kann nur nach Absprache und einem weiteren, dann kostenpflichtigen Probetermin bis maximal 14 Tage vor dem Hochzeitstermin geändert werden. Der neue Probetermin wird mit 65,- € pro Stunde angesetzt.

Ein Rücktritt wegen Nichtgefallens am Hochzeitstag ist nicht möglich.

Für Zusatzleistungen wie Haarschmuck, Haarteile, Haarkissen etc. entstehen zusätzliche Kosten abhängig vom Umfang der Zusatzleistung.

 

Gutscheine

Gutscheine können nicht rückerstattet werden.

Durch die Aushändigung eines Gutscheins der Maskenbildnerin an den Kunden wird eine Festbuchung vereinbart. Der Versand von Gutscheinen erfolgt gegen eine Versandkostenpauschale von 5,00 €.

Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beträgt generell 24 Monate ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders individuell vereinbart und dokumentiert. Danach verfällt der Anspruch auf Leistung. Eine Auszahlung in Bargeld, auch in Restbeträgen, ist ausgeschlossen. Es besteht keinerlei Anspruch im Falle von Verlust des Gutscheins.

 

3. Leistungsumfang

Die Maskenbildnerin verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.

 

Leistung durch Dritte

Die Maskenbildnerin Natalie Federl ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrags durch fachkundige Dritte erfüllen zu lassen.

 

Leistungsausfall/Leistungsverzögerung

Sollte die Maskenbildnerin infolge höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung den Vertrag nicht erfüllen können, so wird sie bemüht sein, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, entsprechenden Ersatz zu finden, wobei sich der Preis um 10-20% verändern kann. Anderweitige Ersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Bei Verhinderung oder Verzögerung informiert Natalie Federl den Kunden umgehend per Telefon oder Email.

 

4. Zahlungen

Das Honorar der Maskenbildnerin deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars, sowie etwaige entstandenen Neben- und Fremdkosten der Maskenbildnerin, ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen der Maskenbildnerin unzulässig.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer erhebt Natalie Federl gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.

Der Rechnungsbetrag ist so weit nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

 

Bei Privatkunden

Bei Privatkunden behält es sich die Maskenbildnerin vor, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Honorars zu verlangen. Sobald die Anzahlung geleistet wurde, ist der Termin fest gebucht. Der Rest des vereinbarten Gesamtbetrags muss spätestens am Tag der Dienstleistung in Bar beglichen werden.

 

Fremd- und Nebenkosten

Der Kunde hat alle Fremd- und Nebenkosten zu tragen und, je nach Absprache, vorab an die Maskenbildnerin in voller Höhe oder anteilig zu zahlen.

Fremd- und Nebenkosten sind alle Kosten, die bei der Leistungserbringung notwendigerweise anfallen.

Dazu zählen Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten, Servicegebühren etc. sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes von Natalie Federl nach den steuerlichen Vorschriften.

Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist die Maskenbildnerin berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Tätigkeiten, sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Anreisekosten

Ist eine Anreise zum Leistungsort nötig, berechnet die Maskenbildnerin die für die Anreise aufgewandten Fahrtkosten. Grundlage für die Berechnung ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer, wobei pro Kilometer 40 Cent berechnet werden.

Liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet.

 

Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ab Rechnungsdatum bei der Maskenbildnerin eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist.

Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Maskenbildnerin vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Maskenbildnerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

5. Stornierungen

Ausfallhonorar bei kommerziellen Buchungen

Im Falle einer Festbuchung steht der Maskenbildnerin das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die Maskenbildnerin nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird, und dies nicht mindestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich mitgeteilt wird.

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Kunde einen Auftrag später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass die Maskenbildnerin dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar, sowie die angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.

Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn die Maskenbildnerin mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Hierzu gelten auch alle Vorbereitungen und Vorarbeiten.

Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Kunde bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an die Maskenbildnerin ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Kunden durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht.

 

Ausfallhonorar bei Brautstyling Buchungen

Die Braut hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit, die Buchung zu stornieren sofern sie triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung, die beim Probetermin fällig ist, wird nicht zurückerstattet.

Bei allen anderen Stornierungszeiträumen gelten folgende Staffelungen:

  • Bis 12 Wochen vor dem Hochzeitstermin werden 30% des vereinbarten Honorars fällig.
  • Bis 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin werden 50% des vereinbarten Honorars fällig.
  • Bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin werden 75% des vereinbarten Honorars fällig.
  • Bis 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig.

 

Ausfallhonorar bei Styling Terminen (Privatkunden)

Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher vom Kunden abgesagt, oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zu einem vereinbarten Termin, ist die Maskenbildnerin berechtigt, die vereinbarten Dienstleistungskosten dem Kunden in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Eine eventuell bereits geleistete Anzahlung wird verrechnet und nicht zurückerstattet.

 

Annahmeverzug

Verspätet sich der Kunden zu einem vereinbarten Termin in einem Maße, dass die gebuchte Anwendung nicht mehr durchführbar ist, ohne den weiteren Ablauf des Zeitplanes zu stören, und entstehen bei voller Inanspruchnahme für nachfolgende Termine Wartezeiten, so behält sich die Maskenbildnerin vor, den vollen Preis vom Kunden zu berechnen. Auch kann der Termin dann dementsprechend verkürzt werden, damit eventuell nachfolgende Termine zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt werden können.

 

6. Gestalterische Auffassung & Reklamation

Der Kunde bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während der Film- oder Fotoaufnahmen anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung der Maskenbildnerin zu geben. Sofern weder der Kunde selbst noch ein Bevollmächtigter bei den Film- oder Fotoaufnahmen anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Kunden abgelehnt werden. In solch einem Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung der Maskenbildnerin muss der Kunde unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.

 

Für Privatkunden

Eine Reklamation kann nur direkt beim Termin erfolgen. Nach Äußerung der Kritik kann die Maskenbildnerin nachbessern. Sollte der Kunde am Ende der Styling Behandlung nicht zufrieden sein, bringt die Maskenbildnerin alles wieder in den Ursprungszustand zurück (Abschminken des Make-ups und öffnen der Frisur). In diesem Fall storniert die Maskenbildnerin den Auftrag, und dem Kunden entstehen keine Kosten. Eventuell geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet.

 

Für Brautstyling Kunden

Hier gelten gesonderte Regelungen. Siehe bei Nr. 5 Stornierungen unter Ausfallhonorar bei Brautstyling Buchungen.

 

7. Testaufnahmen & freie Arbeiten

Testaufnahmen und freie Arbeiten müssen vom Kunden im Voraus der Maskenbildnerin mitgeteilt und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden.

Leistungen der Maskenbildnerin im Rahmen eines solchen Testshootings oder Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Maskenbildnerin dürfen die bei Testaufnahmen entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung der Maskenbildnerin gesondert zu vergüten.

Sofern die Maskenbildnerin für ihre Mitwirkung an einem Testshooting oder an freien Arbeiten kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien, Filmaufnahmen etc. jedoch später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken, Veröffentlichungen oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht der Maskenbildnerin ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorare und an dem erzielten Verwertungserlös des Kunden.

 

8. Namensnennung

Die Maskenbildnerin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

Der Kunde stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Maskenbildners zu zahlen.

 

9. Verwendung von Bild- & Filmmaterial

Der Kunde ist verpflichtet, der Maskenbildnerin für ihre erbrachte Leistung an dem Auftrag, Fotografien und/oder Filmmaterial grundsätzlich in bearbeiteter Form, und in ordentlicher Qualität zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert der Maskenbildnerin zu zusenden.

Die Maskenbildnerin ist berechtigt, die Fotografien und Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Leistung erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen. D.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen.

Für diesen Fall steht der Kunde auch dafür ein, dass die abgebildeten Fotomodelle mit der genannten Nutzung durch die Maskenbildnerin einverstanden sind.

 

10. Urheber & Rechteübertragung

Die Maskenbildnerin ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte und behält sich diese Rechte an den von ihr übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. vor. Diese Arbeitsproben der Maskenbildnerin dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die Maskenbildnerin nicht vervielfältigt und an Dritte nicht zugänglich gemacht werden. Die Arbeitsproben sind zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Kunden nicht zu. Der Kunde haftet für die Beschädigung und den Verlust der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsproben. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich der Maskenbildnerin, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Kunde zu übernehmen.

Der Kunde erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.

Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung der Arbeiten/ Ergebnisse, auch im Falle von Test-, Layoutaufnahmen und Freien Arbeiten ohne vorherige Zahlung eines angemessenen Honorars, wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen Tageshonorars fällig.

Bei Personenaufnahmen an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen.

Der Kunde hat die Maskenbildnerin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

 

11. Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, vor Behandlungsbeginn die Maskenbildnerin über bestehende Krankheitsbilder oder Allergien/Unverträglichkeiten in Kenntnis zu setzen.

Die Maskenbildnerin übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

Dies gilt auch für etwaige von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen.

Requisiten sind vom Kunden gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern. Der Kunde hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine evtl. Personenausfall- und/oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums der Maskenbildnerin, kann diese Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

11. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Maskenbildnerin

Natalie Federl (Different Faces)
Münsterlandstr. 2, 10317 Berlin,
Tel. 0160/2813549,
eMail

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Natalie Federl dem Kunden alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Maskenbildnerin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei der Maskenbildnerin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Maskenbildnerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit der Maskenbildnerin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er der Maskenbildnerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde der Maskenbildnerin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Maskenbildnerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und er gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Maskenbildnerin verliert.

 

12. Datenschutz

Es wird auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen.
Diese können unter diesem Link eingesehen werden.

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